Lärmsanierungen Kanton ZH: Bau- und Oberbauleitung
Für vier grosse Lärmsanierungsgebiete im Kanton Zürich haben wir die Rolle der Bau- oder Bauoberleitung inne. Bei den Projekten handelt es sich um Lärmsanierung gemäss Anhang 3 der Lärmschutzverordnung, die den Strassenlärm betrifft. Und auch bezüglich des Fluglärms unterstützen wir den Kanton: Dort sind wir Mitglied der ARGE Schallschutzprogramm.
Die Lärmsanierungsgebiete gemäss Anhang 3 der Lärmschutzverordnung umfassen insgesamt 20 Gemeinden im Kanton Zürich. Als Bau- und Oberbauleiter unterstützen wir die zuständigen Projektierungs- und Bauleitungsbüros sowie die Unternehmer bei den Lärmsanierungen und überwachen für den Kanton die Qualität, Kosten und das Terminprogramm. Im Rahmen der ARGE Schallschutzprogramm stehen Arbeiten mit der Projektierung und Realisierung von Schallschutzfenstern und ergänzenden Massnahmen zur Sanierung des Fluglärms im Zentrum.
Unsere Leistungen
- Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen
- Fachunterstützung der Projektierungs- und Bauleitungsbüros sowie der Unternehmer
- Begleitung während Realisierungsphase u.a. Ortstermine mit Bauleitungen und Unternehmern, Detailplanungen
Auftraggeber
Flughafen Zürich AG und Kanton ZürichBranche
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